Was wir anderen Diensten anbieten.
Wir betreiben selbst einen Betreuungsdienst mit 11 Standorten, über 65 Kräften und rund 860 betreuten Menschen. Alles auf dieser Seite ist daraus entstanden — weil wir es selbst gebraucht haben.
Qualifizierung & Fortbildung
160 UE nach § 53b und die jährliche Fortbildung mit 16 UE — online, vorgelesen, mit prüfbarer Bescheinigung.
Zu den Kursen →Versorgungsportal
Für Pflegedienste, die Kunden mit uns teilen: unsere Besuche und Termine sehen, Hinweise austauschen. Kostenfrei.
Zum Portal →Gründen & Partnerschaft
Ihren eigenen Betreuungsdienst aufbauen — mit unserer Zulassung, Software und Abrechnung im Rücken.
Zum Modell →Ärztliche Fachaufsichten
Fachaufsicht nach DGUV 304-001 für Erste-Hilfe-Schulen, dazu Notfalltraining für die MD-Prüfung.
Zum Bereich →Verwaltungssoftware
Die Software, mit der wir unseren eigenen Dienst steuern — derzeit als mandantenfähige Fassung in Vorbereitung.
Stand ansehen →§ 45a-Anerkennung
Begleitung durch die behördliche Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag — und danach dauerhaft anerkennungsfähig bleiben.
Stand ansehen →Die Pflegereform verschiebt, wer Betreuung abrechnen darf.
Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz ist das neue Sozialraumbudget nur noch bei nach § 45a SGB XI anerkannten Angeboten einlösbar — nicht mehr bei Diensten mit Versorgungsvertrag nach § 72. Wer heute Betreuung über einen Pflegedienst abrechnet, braucht dafür künftig einen anderen Weg.
Zusammenarbeiten
Die Betreuungsstunden laufen über uns, der Pflegekunde bleibt bei Ihnen — und Sie behalten über das Versorgungsportal den Einblick.
Selbst anerkennen lassen
Oder Sie holen die Anerkennung nach § 45a selbst. Wir haben sie mehrfach durchlaufen und kennen die Fallstricke je Bundesland.
Eigenen Dienst gründen
Der dritte Weg: ein eigener Betreuungsdienst unter unserer Zulassung, mit unserer Abrechnung.
Was wir selbst benutzen.
Es gab keine Software, die zu einem ambulanten Betreuungsdienst passt. Also haben wir sie gebaut: Einsatz- und Tourenplanung, Zeiterfassung am Handy, digitale Unterschrift, Leistungsnachweise, Kassenabrechnung, Mahnwesen, Fahrtkosten, Lohnvorbereitung — und das Angehörigenportal.
- Stand: in Vorbereitung
Unsere eigene Fassung läuft täglich im Echtbetrieb. Die mandantenfähige Version für andere Dienste ist gebaut, aber noch nicht als Produkt freigegeben — wir sagen das lieber, als etwas zu verkaufen, das noch nicht trägt.
- Auf die Liste setzen lassen
Sagen Sie uns, was Ihnen heute am meisten fehlt. Wir melden uns, sobald es belastbar ist — und Ihr Bedarf fließt in die Reihenfolge ein.

Der Papierkrieg, den niemand freiwillig macht.
Die Anerkennung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ läuft über Landesrecht — jedes Bundesland anders, oft auch jeder Landkreis anders. Genau daran scheitern viele Einzelselbstständige.
- Regelwerk je Bundesland
Was Ihr Land verlangt, in welcher Reihenfolge, mit welchen Nachweisen — wir haben alle 16 recherchiert.
- Leistungskonzept
Das Herzstück jedes Antrags. Inklusive der Abgrenzung Betreuung und Hauswirtschaft gegen Pflege, an der die meisten Anträge hängen.
- Danach anerkennungsfähig bleiben
Fristen, Verwendungsnachweis, Jahresbericht, Fortbildungspflichten — die Anerkennung ist kein Einmalakt.
- Stand: in Vorbereitung
Als begleitetes Abo geplant. Bis es startet, beraten wir persönlich — wir haben mehrere Anerkennungen selbst durchlaufen.
Zwei Dinge, die nicht nur für Pflege taugen.
Kontoblick
Bankkonten verbinden, Umsätze automatisch zuordnen, Zahlungsavise der Kassen gegen die Eingänge abgleichen. Entstanden aus unserer eigenen Buchhaltung, inzwischen ein eigenes Produkt mit eigener Seite.
Kassen-Telefonassistent
Ein Assistent, der bei den Hotlines der Pflegekassen anruft, Budgetstände erfragt und Nachfassgespräche führt — Arbeit, die sonst stundenlang in der Warteschleife verschwindet. Läuft bei uns im Echtbetrieb.
Noch kein Produkt für Dritte. Fragen Sie, wenn es Sie interessiert.
Was brauchen Sie?
Ein Gespräch mit jemandem, der denselben Betrieb führt — nicht mit einem Vertrieb. Kostenlos und unverbindlich.