Für Fachkunden

Was wir anderen Diensten anbieten.

Wir betreiben selbst einen Betreuungsdienst mit 11 Standorten, über 65 Kräften und rund 860 betreuten Menschen. Alles auf dieser Seite ist daraus entstanden — weil wir es selbst gebraucht haben.

Warum ab 2027 Bewegung reinkommt

Die Pflegereform verschiebt, wer Betreuung abrechnen darf.

Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz ist das neue Sozialraumbudget nur noch bei nach § 45a SGB XI anerkannten Angeboten einlösbar — nicht mehr bei Diensten mit Versorgungsvertrag nach § 72. Wer heute Betreuung über einen Pflegedienst abrechnet, braucht dafür künftig einen anderen Weg.

Zusammenarbeiten

Die Betreuungsstunden laufen über uns, der Pflegekunde bleibt bei Ihnen — und Sie behalten über das Versorgungsportal den Einblick.

Selbst anerkennen lassen

Oder Sie holen die Anerkennung nach § 45a selbst. Wir haben sie mehrfach durchlaufen und kennen die Fallstricke je Bundesland.

Eigenen Dienst gründen

Der dritte Weg: ein eigener Betreuungsdienst unter unserer Zulassung, mit unserer Abrechnung.

Verwaltungssoftware

Was wir selbst benutzen.

Es gab keine Software, die zu einem ambulanten Betreuungsdienst passt. Also haben wir sie gebaut: Einsatz- und Tourenplanung, Zeiterfassung am Handy, digitale Unterschrift, Leistungsnachweise, Kassenabrechnung, Mahnwesen, Fahrtkosten, Lohnvorbereitung — und das Angehörigenportal.

  • Stand: in Vorbereitung

    Unsere eigene Fassung läuft täglich im Echtbetrieb. Die mandantenfähige Version für andere Dienste ist gebaut, aber noch nicht als Produkt freigegeben — wir sagen das lieber, als etwas zu verkaufen, das noch nicht trägt.

  • Auf die Liste setzen lassen

    Sagen Sie uns, was Ihnen heute am meisten fehlt. Wir melden uns, sobald es belastbar ist — und Ihr Bedarf fließt in die Reihenfolge ein.

Was das Portal heute kann →

Gemütliche Wohnküche – bei FrohZeit bringen wir Zeit mit
§ 45a-Anerkennung

Der Papierkrieg, den niemand freiwillig macht.

Die Anerkennung als „Angebot zur Unterstützung im Alltag“ läuft über Landesrecht — jedes Bundesland anders, oft auch jeder Landkreis anders. Genau daran scheitern viele Einzelselbstständige.

  • Regelwerk je Bundesland

    Was Ihr Land verlangt, in welcher Reihenfolge, mit welchen Nachweisen — wir haben alle 16 recherchiert.

  • Leistungskonzept

    Das Herzstück jedes Antrags. Inklusive der Abgrenzung Betreuung und Hauswirtschaft gegen Pflege, an der die meisten Anträge hängen.

  • Danach anerkennungsfähig bleiben

    Fristen, Verwendungsnachweis, Jahresbericht, Fortbildungspflichten — die Anerkennung ist kein Einmalakt.

  • Stand: in Vorbereitung

    Als begleitetes Abo geplant. Bis es startet, beraten wir persönlich — wir haben mehrere Anerkennungen selbst durchlaufen.

Noch mehr aus unserem Haus

Zwei Dinge, die nicht nur für Pflege taugen.

Kontoblick

Bankkonten verbinden, Umsätze automatisch zuordnen, Zahlungsavise der Kassen gegen die Eingänge abgleichen. Entstanden aus unserer eigenen Buchhaltung, inzwischen ein eigenes Produkt mit eigener Seite.

kontoblick.froehlichdienste.de →

Kassen-Telefonassistent

Ein Assistent, der bei den Hotlines der Pflegekassen anruft, Budgetstände erfragt und Nachfassgespräche führt — Arbeit, die sonst stundenlang in der Warteschleife verschwindet. Läuft bei uns im Echtbetrieb.

Noch kein Produkt für Dritte. Fragen Sie, wenn es Sie interessiert.

Kontakt

Was brauchen Sie?

Ein Gespräch mit jemandem, der denselben Betrieb führt — nicht mit einem Vertrieb. Kostenlos und unverbindlich.

Entwurfsstand 30.09.2026 · echte FrohZeit-Fotos und -Marke · einzelne Texte und Testimonials sind noch Platzhalter; die gelb markierten Rechtsangaben in Impressum, Datenschutz und Barrierefreiheit sind vor dem Livegang zu ergänzen.