Sie pflegen. Wir betreuen. Endlich wissen beide voneinander.
Viele Ihrer Kunden haben uns ebenfalls im Haus — für Hauswirtschaft, Alltagsbegleitung und Entlastung. Bisher wusste keine Seite, was die andere tut. Das ändert unser Versorgungsportal: Sie sehen unsere Besuche und Termine, und Sie können uns direkt Hinweise geben.
Gemeinsame Patienten
3 Patienten freigegeben · 1 neuer Hinweis von FrohZeit
Genau so viel, wie zur Abstimmung nötig ist.
Kein Einblick in unsere Verträge, keine Rechnungen, keine Budgetstände. Nur das, was Ihre Tour betrifft.
Unsere Besuche
Wann wir da waren, wie lange und was gemacht wurde — eingekauft, gekocht, begleitet. So machen Sie es nicht doppelt und nicht gar nicht.
Unsere geplanten Termine
Die kommenden Einsätze mit Tag, Uhrzeit und Dauer. Damit sich Ihre Tour und unsere nicht überschneiden.
Hinweise in beide Richtungen
Ein Sturz am Freitag, eine nachlassende Mobilität, ein anstehender Krankenhausaufenthalt. Bei „dringend“ klingelt es sofort bei unserer Kraft und im Büro.
Das Wochenende ist die Lücke.
Wenn Ihre Kraft am Freitagabend etwas bemerkt, erfährt es unsere Kraft bisher am Montag — wenn überhaupt. Über einen Zettel beim Patienten, wenn jemand daran denkt.
Im Portal schreibt Ihre Kraft zwei Sätze, und bei „dringend“ geht sofort eine Benachrichtigung an die zuständige Betreuungskraft und ins Büro. Sie sehen auch, dass und wann wir reagiert haben.
Gerda H.
Hinweise
Frau H. ist heute im Bad gestürzt, keine Verletzung. Bitte am Montag besonders auf die Mobilität achten.
Danke für den Hinweis. Marion war heute da, alles unauffällig. Wir haben einen zweiten Termin diese Woche eingeplant.
Ab 2027 dürfen Sie Betreuung nicht mehr abrechnen. Wir schon.
Nach dem Pflegeneuordnungsgesetz ist das neue Sozialraumbudget nur noch bei nach § 45a SGB XI anerkannten Angeboten einlösbar — nicht mehr bei Diensten mit Versorgungsvertrag nach § 72. Das trifft Ihre Betreuungskunden, nicht Ihre Pflegekunden.
Wir sind anerkannt
Als anerkannter Entlastungsdienst nach § 45a dürfen wir weiter abrechnen — auch das Sozialraumbudget.
Ihr Kunde bleibt Ihr Kunde
Die Pflege bleibt bei Ihnen. Nur die Betreuungsstunden laufen über uns — und Sie behalten den Einblick.
Kein Abgeben, kein Verlieren
Sie übergeben keine Versorgung ins Blinde. Sie sehen weiter, wer wann bei Ihrem Kunden war.
Wir geben nichts heraus, was nicht freigegeben ist.
Ein Pflegedienst ist ein eigener Verantwortlicher, kein Auftragsverarbeiter. Deshalb ist die Freigabe streng geregelt — und das sollte Ihnen genauso wichtig sein wie uns.
- Einwilligung je Patient
Es gibt keinen Zugang „auf alle Ihre Kunden“. Jeder Patient wird einzeln freigegeben, und wir halten fest, wer die Einwilligung wann und in welcher Form erteilt hat.
- Nur das Nötige
Besuchszeiten, geplante Termine, Hinweise. Keine Rechnungen, keine Leistungsnachweise, keine Budgetstände, keine Anschriften.
- Jeder Abruf wird protokolliert
Damit wir einem Patienten auf Nachfrage sagen können, was sein Pflegedienst tatsächlich eingesehen hat (Artikel 15 DSGVO).
- Widerruf wirkt sofort
Zieht ein Patient seine Einwilligung zurück, ist der Zugriff mit dem nächsten Klick beendet — nicht erst beim nächsten Anmelden.
- Eigene Zugänge je Person
Pflegedienstleitung und Pflegekräfte bekommen je einen eigenen Zugang. Kein geteiltes Passwort, das niemand mehr zurücknehmen kann.
Drei Schritte, keine Technik nötig.
Wir sprechen
Kurzes Gespräch: welche Kunden haben wir gemeinsam, was würde Ihnen am meisten helfen.
Einwilligungen einholen
Wir stellen das Formular, Sie oder wir lassen es unterschreiben. Geht auch digital.
Zugänge kommen
Je Person ein Zugang mit Erstpasswort. Anmelden im Browser — nichts zu installieren.
Reden wir kurz darüber.
Kostenfrei und ohne Verpflichtung. Wir melden uns zum Wunschzeitpunkt und klären, welche Kunden Sie und wir gemeinsam haben.
Sie haben schon einen Zugang? Dann geht es hier weiter: versorgung.froehlichdienste.de